Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Peter Reichardt (Anschrift wie oben)
Tätig als:
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung,
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Das Vermittlerregister wird gefĂ¼hrt bei:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite StraĂŸe 29, 10178 Berlin
Tel: 0180 – 60 05 850
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Fax: 030 – 20 30 81 000
E-Mail: vr@dihk.de
Internet: www.vermittlerregister.info
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Berufsbezeichnung
VerÂsicherungsÂmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz Ă¼ber den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung Ă¼ber die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können Ă¼ber die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beratung und VergĂ¼tung:
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung. Die VergĂ¼tung der Tätigkeit erfolgt als:
in den Versicherungsprämien enthaltene Provision – einer sogenannten Courtage – die vom jeweiligen Produktanbieter ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (Honorarberatung) oder als
Kombination aus beidem
Dies ist letztlich abhängig von den WĂ¼nschen und BedĂ¼rfnissen des Kunden und den Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, welche vermittelt werden.
Die Anschriften der Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten zwischen Vermittlern oder Beratern und Versicherungsnehmern angerufen werden können, lauten:
Weitere Adressen Ă¼ber Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der auĂŸergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:
Bundesanstalt fĂ¼r Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Tel: 0228 – 41 08 0
Fax: 0228 – 41 08 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat gemĂ¤ĂŸ der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher fĂ¼r die auĂŸergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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ESG Informationen Ă¼ber Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und UnternehmensfĂ¼hrung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es fĂ¼r Beispiele fĂ¼r Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfĂ¼r wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie FlĂ¼ssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
UnternehmensfĂ¼hrung: Beispiele fĂ¼r Risiken im Bereich der UnternehmensfĂ¼hrung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur VerfĂ¼gung gestellte Informationen berĂ¼cksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die BerĂ¼cksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile fĂ¼r den Kunden bedeuten. Ăœber die BerĂ¼cksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur BerĂ¼cksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung Ă¼ber die BerĂ¼cksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berĂ¼cksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wĂ¼nschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter UnternehmensfĂ¼hrung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berĂ¼cksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" fĂ¼r die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die BerĂ¼cksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschlieĂŸlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berĂ¼cksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte PrĂ¼fung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur VergĂ¼tungspolitik bei der BerĂ¼cksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die VergĂ¼tung fĂ¼r die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die BerĂ¼cksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergĂ¼ten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere VergĂ¼tung angenommen.